Antrag für eine Beanstandung gem. § 238 Abs. 2 StPO wegen Unterbleibens einer simultanen Videoübertragung bei Ausschluss des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung

 

 

 

An das Amtsgericht/Landgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen...

wegen...

Az.: ...

beanstande ich die Art und Weise der vom Vorsitzenden beabsichtigten Unterrichtung meines Mandanten gem. §  247 Satz 4 StPO, die allein durch mündliche Unterrichtung über den wesentlichen Inhalt der Aussage des Zeugen ... erfolgen soll und nicht durch Videoübertragung während der Dauer des Ausschlusses meines Mandanten.

Ich beantrage hierüber einen Beschluss des Gerichts gem. §  238 Abs.  2 StPO.

Begründung:

Die Erfüllung der Unterrichtungspflicht aus §  247 Satz 4 StPO durch eine simultane Videoübertragung der während des Ausschlusses erfolgenden Zeugenvernehmung ist im Grundsatz gegenüber der nachträglichen Unterrichtung über die wesentlichen Inhalte der Vernehmung und der sonstigen Verhandlung seitens des Vorsitzenden vorrangig (BGH, Urt. v. 22.08.2017 - 1 StR 216/17, NStZ 2018, 156). Eine simultane Videoübertragung ist daher wegen des Rechts meines Mandanten auf effektive Verteidigung und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geboten. Nur durch die Videoübertragung wird mein Mandant in die Lage versetzt, sich im weiteren Gang der Verhandlung sofort effektiv zu verteidigen und noch im Zusammenhang mit der von den anderen Prozessbeteiligten gehörten Zeugenaussage Stellung zu nehmen.... (soweit möglich, weitere fallbezogene Ausführungen)

Rechtsanwalt