Beschwerde gegen die Zulassung einer Nebenklage wegen besonderen Schutzbedürfnisses (§ 395 Abs. 3 StPO)

 

 

 

An das Landgericht...

... (Anschrift)

In dem Strafverfahren

gegen Herrn A

wegen Betrugs

Az....

lege ich als Verteidiger des Herrn A gegen den Beschluss vom ..., mit dem das Landgericht X Herrn B als Nebenkläger zugelassen hat,

Beschwerde

ein.

Die Beschwerde begründe ich wie folgt:

Das Landgericht hat Herrn B mit der Begründung als Nebenkläger zugelassen, durch die angeklagten Betrugshandlungen sei er "ruinös geschädigt und infolgedessen in eine wirtschaftliche Existenzkrise geraten". Unabhängig davon, ob dies im Tatsächlichen zutrifft, verfangen jedenfalls die darauf basierenden rechtlichen Erwägungen des Landgerichts. Das Landgericht meint, die Zulassung als Nebenkläger sei nach § 395 Abs. 3 StPO geboten, damit der Geschädigte unabhängig von zivilrechtlichen Ansprüchen bereits im Strafverfahren seine Interessen wahrnehmen könne. Ohne Beteiligung als Nebenkläger sei dem Geschädigten auch der Akteninhalt jedenfalls während des laufenden Strafverfahrens verschlossen.