Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung infolge mangelnder Bekanntgabe des Tatvorwurfs

 

 

 

An das

Amtsgericht...- ErweitertesSchöffengericht -

... (Anschrift)

In dem Zwischenverfahren

gegen...

wegen des Verdachts...

Az....

beantrage ich namens und in Vollmacht des Angeschuldigten,

die Anklage der Staatsanwaltschaft bezüglich des Anklagepunkts 4 (Diebstahl z. N. der Zeugin Z) zurückzuweisen und das Verfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen, da es an einer Prozessvoraussetzung fehlt.

Begründung:

Bezüglich des Anklagepunkts 4 (§ 242 StGB z. N. Z) ist Verjährung eingetreten. Mein Mandant soll laut Anklageschrift die Zeugin Z am 02.03.2013 in ihrer Wohnung aufgesucht und bei dieser Gelegenheit ein der Zeugin gehörendes vergoldetes Amulett entwendet haben. Es mag dahingestellt bleiben, ob der Tatvorwurf als solcher zutrifft oder ob die Zeugin das Amulett meinem Mandanten aus Zuneigung geschenkt hat, denn für Diebstahl (§  242 StGB) gilt nach § 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB eine fünfjährige Verjährungsfrist, die mithin in diesem Fall mit Ablauf des 01.03.2018 abgelaufen war (vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 78a Rdnr. 6). Bei Anklageerhebung am 05.03.2018 wäre die Verfolgung des angeblichen Diebstahls also bereits verjährt gewesen.