Hohes Gericht,
ich bitte um Auskunft über die Art und Weise der Protokollierung der Vernehmung des Zeugen nach § 273 Abs. 2 Satz 1 StPO, hilfsweise beantrage ich die wörtliche Protokollierung der wesentlichen Teile seiner Aussage nach § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO.
Ich möchte als Verteidiger sicherstellen, dass die wesentlichen, meinen Mandanten entlastenden Teile seiner Aussage nach § 273 Abs. 2 StPO protokolliert sind. Dazu gehört m.E.:
... (Es folgt eine möglichst detailgenaue Schilderung der Art und Weise der Befragung des Zeugen sowie der Fragen und der Antworten im Originalton.)
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