Beweisantrag auf (ergänzende) unmittelbare Zeugenvernehmung

 

 

 

An das Amtsgericht...

... (Anschrift)

Strafsache

gegen...

wegen sexuellen Missbrauchs

Az. ...

Zum Beweis der Tatsache, dass der Angeklagte am 25.11. die Zeugin Z nicht sexuell missbraucht hat, sondern die Zeugin dies aufgrund der Verärgerung über einen Streit, der am 27.11. zwischen dem Angeklagten und der Zeugin stattgefunden hat, den sexuellen Missbrauch wahrheitswidrig behauptet hat, beantrage ich die Einvernahme der Zeugin Z.

Begründung:

Die Zeugin wurde am 05.12. ermittlungsrichterlich vernommen. Dem Angeklagten war zur Durchführung der Vernehmung am 04.12. ein Verteidiger beigeordnet worden. Eine Teilnahme war dem Verteidiger aufgrund eines anderen Termins jedoch nicht möglich. Der Angeklagte selbst war aber im Nebenraum anwesend und konnte die Vernehmung auf einem Monitor audiovisuell verfolgen. Es war ihm auch erlaubt, selbst Fragen an die Zeugin richten zu lassen. Der Angeklagte stellte insoweit die Frage: "Hat es am 27.11. einen Streit zwischen uns gegeben?" Dies verneinte die Zeugin. Weitere Fragen erschienen dem Angeklagten seinerzeit aufgrund dieser Antwort nicht sinnvoll.