17.1.1 Zweck von Beweiserhebungs- und -verwertungsverboten

Autor: Tritsch

Beweisverwertungsverbote stellen einen bedeutenden Teil des Strafprozessrechts dar, der die Sicherung eines rechtsstaatlichen Verfahrens gewährleisten soll. So wichtig Beweisverwertungsverbote für das strafprozessuale Verfahren sind, so bedeutsam sind die sich in diesem Kontext stellenden Fragen für den Beschuldigten bzw. späteren Angeklagten.