Autoren: Dehne-Niemann/Krause |
Kurzüberblick
Der Adhäsionskläger kann einen Adhäsionsantrag erstmals in der Berufungsinstanz stellen (LG Gießen, NJW 1949, |
Da der Verletzte unabhängig von seiner Stellung im Verfahren antragsberechtigt ist, kann der Adhäsionsantragsteller auch zugleich Mitangeklagter sein (LR/Hilger, § 403 Rdnr. 1; BeckOK StPO/Ferber, 37. Ed., § 403 Rdnr. 1). |
Im Adhäsionsverfahren kann die Zahlung eines unbezifferten Schmerzensgeldes beantragt werden (BGH, NZV 2015, 228, 229). |
Sachverhalt
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