Autor: Artkämper |
Kurzüberblick
Kriminaltechnische Beweisführung bedeutet Beweisführung über Indizien, weil sich das Gericht die maßgebenden Tatsachen mithilfe eines Sachverständigengutachtens erst erschließen muss; Indizien/Hilfstatsachen zeigen die Haupttatsachen an, also die Tatsachen, die den Tatbestand unmittelbar ausfüllen. |
Die verschiedenen Formen des Zusammenwirkens von Indizien sind sorgfältig zu unterscheiden, da jeweils andere Denkgesetze Geltung beanspruchen. Bei einer Beweis-/Indizienkette, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Indizien in einer Stufenfolge zueinander stehen, so dass ein Indiz erst durch ein anderes bewiesen wird, gilt die Produktregel; deuten die Indizien (direkt) auf die Haupttatsache hin, spricht man von einem Beweisring und es ist der Satz von Bayes anzuwenden. |
Verstöße gegen Denkgesetze führen - sofern das Urteil auf ihnen beruht - über die Darstellungsrüge als Unterfall der Sachrüge zur Aufhebung des Urteils. |
Sachverhalt
(in Anlehnung an Neuhaus/Artkämper, Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren, Rdnr. 84 und 94)
Die Angeklagten werden wegen Totschlags bzw. Vergewaltigung zu hohen Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt:
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|