Autor: Dehne-Niemann |
In materieller Hinsicht bedeutet "Unmittelbarkeit" nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Beweisaufnahme insbesondere den Vorrang des Personalbeweises, also die Beweiserhebung durch Zeugen- und Sachverständigenvernehmung vor dem Urkundenbeweis (BGHSt 15,
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|