Autor: Kramer |
Kurzüberblick
Führt der Dezernent der Staatsanwaltschaft eine Beschuldigtenvernehmung selbst durch, wird er dadurch zum potentiellen Zeugen in der Hauptverhandlung. |
Während der zeugenschaftlichen Vernehmung des Staatsanwalts muss ein anderer Staatsanwalt die Sitzungsvertretung wahrnehmen. |
Nach Abschluss seiner zeugenschaftlichen Einvernahme darf der ursprüngliche Sitzungsvertreter weiter als solcher agieren, muss sich aber in seinem Schlussvortrag einer Würdigung seiner eigenen Zeugenaussage enthalten. |
Sachverhalt
Wie Prozesssituation 12.2.14. Es fragt sich nun, in welcher Weise die Aussage Meierhoffs beim Staatsanwalt in die Hauptverhandlung als Beweis eingeführt werden kann.
Lösung
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