BGH - Urteil vom 06.10.1976 (3 StR 291/76)
Das Landgericht hat den Angeklagten 'wegen eines fortgesetzten Betäubungsmittelvergehens in einem besonders schweren Fall (§§ 1, 3, 4, 11 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4, und 5Abs. 4 Nr. 4 ' zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. [...]