A.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsstreitverfahren.
I.
1. Der Beschwerdeführer, ein srilankischer Staatsangehöriger hinduistischen Glaubens, beantragte mit Schriftsatz vom 9. Mai 1980 seine Anerkennung als Asylberechtigter. Die für seinen Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde, das Landratsamt Heilbronn, erteilte ihm daraufhin mit Verfügung vom 4. Juni 1980 eine - später mehrfach verlängerte - ausländerrechtliche Duldung seines Aufenthalts (vgl. §
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