OLG Köln - Beschluß vom 22.06.1993 (Ss 170/93)
(Auszug) Über die Aussetzung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Ermessen wird durch die Pflicht zur Wahrheitserforschung und zur sachgerechten prozessualen Fürsorge [...]