OLG Köln - Beschluß vom 18.02.1994 (Ss 30/94)
Die Revision des Beteiligten D.U. ist gemäß § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig zu verwerfen, weil der Revisionsführer nicht anfechtungsberechtigt ist. Nach §§ 395 Abs. 4 Satz 2, 401 Abs. 1 Satz 1 StPO kann der [...]