VerfG Brandenburg - Beschluß vom 14.08.1996 (VfGBbg 23/95) - DRsp Nr. 1997/5952
VerfG Brandenburg, Beschluß vom 14.08.1996 - Aktenzeichen VfGBbg 23/95
DRsp Nr. 1997/5952
Eine verfassungsrechtlich relevante Verletzung einfachen Rechts liegt erst dann vor, wenn das Gericht bei der Auslegung und Anwendung materiellen Rechts und der Handhabung von Verfahrensrecht die ihm eingeräumten Ermessens - und Beurteilungsspielräume in einer das Willkürverbot verletzenden Weise überschreitet. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn in einem Privatklageverfahren übersehen wird, daß die Verjährung bevorsteht und verjährungsunterbrechende Handlungen unterlassen werden.