BayObLG - Beschluss vom 07.11.2001 (5 St RR 285/01)
Das Landgericht verwarf am 6.7.2001 die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 18.5.2000 gemäß § 329 Abs. 1 StPO, weil zu der Hauptverhandlung vom 6.7.2001 nur der Verteidiger, nicht aber die [...]