OLG Stuttgart - Beschluss vom 17.09.2002 (2 Ss 322/02)
I. Der Angeklagte ist zunächst am 08. Oktober 2001 vom Amtsgericht Tettnang vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden. Auf die Berufung des Nebenklägers hin hat das Landgericht Ravensburg das [...]