BGH - Beschluß vom 07.05.2003 (5 StR 535/02)
Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Beihilfe zur Zuhälterei, zur Förderung der Prostitution und zur nach § 61 Abs. 1 AsylVfG unerlaubten Ausübung einer Erwerbstätigkeit, in Tateinheit jeweils mit zugunsten [...]