I.
Das Amtsgericht Freiburg hatte den Angeklagten am 03.07.2003 wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 150 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Seine auf Freispruch zielende Berufung hatte Erfolg.
II.
Die Anklage legte dem Angeklagten zur Last, er habe "über sechs Monate lang im Jahr 2001 fast täglich - insgesamt mindestens 150mal -" von W. "bis zu 0,5 g Heroingemisch" käuflich erworben.
III.
Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht geäußert.
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