OLG München - Beschluss vom 13.03.2006 (34 Wx 2/06)
I. Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Antragstellerin, der eine Wohnung im obersten Stockwerk des mit einem [...]