OLG Zweibrücken - Beschluss vom 23.01.2009 (1 AR 21/08)
Gemäß § 51 RVG wird dem Antragsteller, Rechtsanwalt W....... W......, ........., als gerichtlich bestelltem Beistand des Nebenklägers A...... S......., für den ersten Rechtszug eine Pauschvergütung von 5.814 € [...]