BGH - Urteil vom 07.09.2016 (1 StR 422/15)
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 22. Juli 2014 wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe [...]