Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 19.08.2020 aufgehoben.
Das Ablehnungsgesuch des Klägers vom 23.06.2020 gegen den Richter am Landgericht A. wird für begründet erklärt.
I.
Mit Schriftsatz vom 16.04.2020 reichte der Kläger eine Klage gerichtet auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls vom 04.11.2018 beim Landgericht Düsseldorf ein, den der Beklagte zu 1) durch einen verkehrswidrigen Fahrspurwechsel schuldhaft verursacht haben soll.
Der Beklagte zu 1) führte in seiner Klageerwiderung zahlreiche Indizien an (Spurwechselunfall, Geschwindigkeitserhöhung durch den Kläger, älteres Fahrzeugmodell des Klägers mit zahlreicher Sonderausstattung, Abrechnung auf Gutachtenbasis, mehrfache und erhebliche Vorschäden am klägerischen Fahrzeug), die nach seiner Meinung für einen durch den Kläger absichtlich herbeigeführten Verkehrsunfall sprächen.
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