Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung, BGBl. I S. 571
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug Erster Abschnitt Öffentliche Klage
§ 157 Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
StPO ( Strafprozeßordnung )
Im Sinne dieses Gesetzes istAngeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist,Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist.