§ 189 StGB Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
StGB ( Strafgesetzbuch )
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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