Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022, zur elektronischen Erhebung der Bankenabgabe und zur Änderung der Strafprozessordnung, BGBl. I S. 571
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens Erster Abschnitt Verfahren bei Strafbefehlen
§ 408 b Bestellung eines Verteidigers bei beantragter Freiheitsstrafe
StPO ( Strafprozeßordnung )
Erwägt der Richter, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Strafbefehls mit der in § 407 Abs. 2 Satz 2 genannten Rechtsfolge zu entsprechen, so bestellt er dem Angeschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, einen Pflichtverteidiger.