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Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
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  1. Praxisleitfaden
  2. Äußerungen des Angeklagten in der Hauptverhandlung
  3. 11.2 Prozesssituationen
11.2 Prozesssituationen
11.2.1 Benutzen von Aufzeichnungen im Rahmen des letzten Wortes 11.2.2 Entzug des letztes Wortes 11.2.3 Unterbrechung des letzten Wortes durch den Vorsitzenden 11.2.4 Recht des Angeklagten auf letztes Wort trotz vorheriger zeitweiliger Abwesenheit in der Hauptverhandlung 11.2.5 Weigerung des Gerichts, eine Sacheinlassung über den Verteidiger zuzulassen 11.2.6 Befangenheit des Gerichts nach verweigerter Verlesung der Sacheinlassung durch den Verteidiger 11.2.7 Einführen schriftlicher Erklärungen in die Hauptverhandlung bei schweigendem Angeklagten durch Verlesung durch das Gericht 11.2.8 Sachverhaltsfestschreibung mittels Verteidigererklärung nach § 257 Abs. 2 StPO 11.2.9 Erklärungsrecht des Verteidigers nach § 257 Abs. 2 StPO und Verweigerung der Worterteilung durch Vorsitzenden 11.2.10 Verweigerung der Verfahrensunterbrechung zur Vorbereitung einer Verteidigererklärung nach § 257 Abs. 2 StPO 11.2.11 Beschränkung der Verteidigung durch den Vorsitzenden bei der Abgabe einer Erklärung nach § 257 Abs. 2 StPO (Umfang und Reichweite des Erklärungsrechts) 11.2.12 Unzureichende Vorbereitungszeit für Schlussvortrag des Verteidigers 11.2.13 Verteidiger darf auf Erwiderung der Staatsanwaltschaft erneut erwidern (erneutes Erwiderungsrecht)
11.2.1 Benutzen von Aufzeichnungen im Rahmen des letzten Wortes 11.2.2 Entzug des letztes Wortes 11.2.3 Unterbrechung des letzten Wortes durch den Vorsitzenden 11.2.4 Recht des Angeklagten auf letztes Wort trotz vorheriger zeitweiliger Abwesenheit in der Hauptverhandlung 11.2.5 Weigerung des Gerichts, eine Sacheinlassung über den Verteidiger zuzulassen 11.2.6 Befangenheit des Gerichts nach verweigerter Verlesung der Sacheinlassung durch den Verteidiger 11.2.7 Einführen schriftlicher Erklärungen in die Hauptverhandlung bei schweigendem Angeklagten durch Verlesung durch das Gericht 11.2.8 Sachverhaltsfestschreibung mittels Verteidigererklärung nach § 257 Abs. 2 StPO 11.2.9 Erklärungsrecht des Verteidigers nach § 257 Abs. 2 StPO und Verweigerung der Worterteilung durch Vorsitzenden 11.2.10 Verweigerung der Verfahrensunterbrechung zur Vorbereitung einer Verteidigererklärung nach § 257 Abs. 2 StPO 11.2.11 Beschränkung der Verteidigung durch den Vorsitzenden bei der Abgabe einer Erklärung nach § 257 Abs. 2 StPO (Umfang und Reichweite des Erklärungsrechts) 11.2.12 Unzureichende Vorbereitungszeit für Schlussvortrag des Verteidigers 11.2.13 Verteidiger darf auf Erwiderung der Staatsanwaltschaft erneut erwidern (erneutes Erwiderungsrecht)

11.2 Prozesssituationen

11.2.1 Benutzen von Aufzeichnungen im Rahmen des letzten Wortes
11.2.2 Entzug des letztes Wortes
11.2.3 Unterbrechung des letzten Wortes durch den Vorsitzenden
11.2.4 Recht des Angeklagten auf letztes Wort trotz vorheriger zeitweiliger Abwesenheit in der Hauptverhandlung
11.2.5 Weigerung des Gerichts, eine Sacheinlassung über den Verteidiger zuzulassen
11.2.6 Befangenheit des Gerichts nach verweigerter Verlesung der Sacheinlassung durch den Verteidiger
11.2.7 Einführen schriftlicher Erklärungen in die Hauptverhandlung bei schweigendem Angeklagten durch Verlesung durch das Gericht
11.2.8 Sachverhaltsfestschreibung mittels Verteidigererklärung nach § 257 Abs. 2 StPO
11.2.9 Erklärungsrecht des Verteidigers nach § 257 Abs. 2 StPO und Verweigerung der Worterteilung durch Vorsitzenden
11.2.10 Verweigerung der Verfahrensunterbrechung zur Vorbereitung einer Verteidigererklärung nach § 257 Abs. 2 StPO
11.2.11 Beschränkung der Verteidigung durch den Vorsitzenden bei der Abgabe einer Erklärung nach § 257 Abs. 2 StPO (Umfang und Reichweite des Erklärungsrechts)
11.2.12 Unzureichende Vorbereitungszeit für Schlussvortrag des Verteidigers
11.2.13 Verteidiger darf auf Erwiderung der Staatsanwaltschaft erneut erwidern (erneutes Erwiderungsrecht)
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