12.1.4 Bedeutung der Verfahrensrolle

Autor: Kramer

Die Klassifizierung der Verfahrensrolle, in welcher der spätere Angeklagte zuvor seine Angaben gemacht hatte, und die Frage, ob diese Angaben im Rahmen einer Vernehmung oder in einer anderen Situation erfolgten, bilden jeweils die Weichenstellungen. Dabei behandelt dieses Kapitel zunächst Fragen, welche unterbliebene oder fehlerhafte Belehrungen des Beschuldigten aufwerfen, denn die damit verbundenen Probleme unterscheiden sich bei polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmungen nur marginal. Danach wird jeweils dargestellt, ob und wie prinzipiell verwertbare Angaben des Angeklagten, die er zuvor bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, vor dem Richter oder sogar gegenüber Privatpersonen gemacht hat, in die Hauptverhandlung eingeführt werden können und ob der Verteidiger dagegen etwas unternehmen kann.