12.2.22 Angaben des Beschuldigten gegenüber V-Leuten - Konfrontationsrecht

Autor: Kramer

Kurzüberblick

Ein V-Mann der Polizei führt keine Vernehmungen durch, auch wenn er gezielte Fragen stellt.

Der Einsatz von V-Leuten ist gesetzlich nicht geregelt, aber nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen zulässig (BGH, Beschl. v. 13.05.1996 - GSSt 1/96, NJW 1996, 2940).

Durch belastende Angaben des Angeklagten gegenüber der V-Person wird dieser regelmäßig zum zentralen Belastungszeugen, der konfrontativ zu vernehmen ist.

Sachverhalt