15.2.14 Ablehnung des sachverständigen Zeugen (Befangenheit)

Autor: Schütrumpf

Kurzüberblick

Bei Zeugen gibt es keine Ablehnung wegen Befangenheit.

Wegen der Doppelfunktion des sachverständigen Zeugen kann das anders sein, wenn dieser tatsächlich Sachverständiger i.S.d. StPO ist.

Voraussetzungen und Inhalt eines Befangenheitsgesuchs gegen den sachverständigen Zeugen unterscheiden sich nicht von denjenigen beim Befangenheitsgesuch gegen einen Sachverständigen. Für die Zulässigkeit muss dem Gericht aber zunächst überhaupt die Sachverständigenstellung des Zeugen vor Augen geführt werden.

Sachverhalt

Dem Angeklagten A wird zur Last gelegt, am 27.10. gegen Mittag seine Frau mit mehreren Faustschlägen verletzt und sodann durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Hals sowie Mund- und Nasenbereich erstickt zu haben. Bei dem Erstickungsvorgang soll der Angeklagte auf der Getöteten aufgekniet sein. Durch den von der Staatsanwaltschaft beauftragten Rechtsmediziner Dr. R wurde der Angeklagte nach seiner Festnahme untersucht. Es wurden Rötungen an den Knien festgestellt und fotografisch gesichert. Der Rechtsmediziner Dr. R wird als Zeuge zur Hauptverhandlung geladen.