15.2.18 Identifizierung von Tatverdächtigen durch Wahllichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren

Autor: Schütrumpf

Kurzüberblick

Eine Identifizierung anhand von Lichtbildern bedarf einer geeigneten Wahllichtbildvorlage.

Bei der Erstellung einer Wahllichtbildvorlage sowie der Vorlage selbst kommen unterschiedliche Fehler in Betracht.

Liegt eine fehlerhafte Wahllichtbildvorlage vor, so hat diese einen nur eingeschränkten Beweiswert, und dieser Fehler lässt sich auch nicht mehr heilen.

Sachverhalt

Zwei Brüdern, die in der Schweiz leben, wird vorgeworfen, den Geschädigten Y in seiner Wohnung aufgesucht zu haben, um ihm einen Denkzettel zu verpassen. Sie sollen Y erheblich verletzt haben und dabei auch mit Gegenständen auf ihn eingeschlagen haben. Hintergrund der Tat soll gewesen sein, dass Y mit der Schwester der beiden Beschuldigten liiert war, sich dann aber geweigert habe - nachdem er sich nach einem Verlöbnis eine stattliche Geldsumme von der Schwester geliehen hat -, sie zu heiraten. Y machte seinerseits die unterschiedliche Religion hierfür verantwortlich. Y kennt die Familie seiner ehemaligen Freundin kaum, so dass er die Beschuldigung gegenüber den Brüdern erhebt, ohne sich deren Identität tatsächlich sicher zu sein. Die Freundin hat insgesamt vier Brüder und die deutschen Ermittlungsbehörden verschaffen sich im Rechtshilfeweg Fotos von allen vier Brüdern.