Autor: Artkämper |
Kurzüberblick
Ermittlungsergebnisse des Mantrailings können nach dem LG Nürnberg (Urt. v. 13.12.2012 - 13 KLs |
Kommt dem Einsatz des Spurensuchhundes nur ein Indizwert zu, ist er selbst dann verwertbar, wenn der Einsatz nicht in allen Punkten lege artis erfolgte (BGH, Beschl. v. 07.05.2014 - |
Auch ein negativ verlaufender Trail, bei dem der Beschuldigte nicht identifiziert wurde, muss als Indiz Beweiswert entfalten. |
Sachverhalt
Dem Angeklagten lag zur Last, im Jahr 2018 einmal monatlich die Eingangstüren diverser Getränkemärkte in Durststadt aufgehebelt und jeweils Bier und Spirituosen im Gesamtwert von 3.000 € entwendet zu haben, wobei er wusste, dass seinerseits hierauf kein Anspruch bestand.
Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde ein polizeilicher Hundeführer vernommen, der ausführte, dass der Hund die Geruchsspur des Angeklagten einen Tag nach dem letzten Einbruch in einem der Getränkemärkte aufgenommen und von dort aus bis zu dessen Wohnung verfolgt habe. Er wisse, dass sein Hund das könne, auch wenn dieser keine spezielle Prüfung absolviert habe.
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