Autor: Tritsch |
Entgegen der nordamerikanischen Sichtweise, der sogenannten fruit of the poisonous tree doctrine, wonach auch mittelbare Beweisergebnisse einem Verwertungsverbot unterliegen, wird eine derartige Fernwirkung weit überwiegend von der Rechtsprechung abgelehnt. Dies führt dazu, dass zwar die unmittelbare Beweiserhebung der Urteilsfindung nicht zugrunde gelegt werden kann, gleichwohl aber Spurenansätze aus dieser unzulässigen Beweiserhebung weiterverfolgt werden können und so generierte Beweisergebnisse Grundlage der Urteilsfindung werden können. Ein Grund hierfür ist auch, dass ein Zweck von Beweisverwertungsverboten es ist, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu sichern und nicht die Polizei zu disziplinieren (Meyer-Goßner/Schmitt, Einl. Rdnr. 57).
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