Autoren: Dehne-Niemann/Krause |
Im Grundsatz hat der Nebenkläger keine Möglichkeit, eine Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153a StPO zu verhindern; insbesondere bedarf es weder seiner Zustimmung noch steht ihm gegen einen Einstellungsbeschluss eine Beschwerdemöglichkeit offen (OLG Köln, NJW 1952,
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|