3.2.2 Änderung der Sitzordnung - fehlende Zeugensichtbarkeit

Autoren: Krumm/Schulz-Merkel

Kurzüberblick

Für eine sachgerechte Verteidigung ist es erforderlich, dass die Zeugen während ihrer Vernehmung im Sitzungssaal so platziert werden, dass es dem Verteidiger möglich ist, von seinem Platz diesen ins Gesicht zu sehen und ihre Mimik und Gestik zu verfolgen.

Es bietet sich an, dem in der Hauptverhandlung gestellten formellen Antrag auf Sitzordnungsneugestaltung eine Skizze beizufügen, welche die räumlichen Gegebenheiten abbildet.

Fragen der Sitzordnung sollten möglichst vor Aufruf der Sache geklärt werden, damit die zu erwartenden Schwierigkeiten überhaupt nicht erst entstehen können.

Sachverhalt

Angeklagter und Verteidiger betreten den Sitzungssaal und stellen fest, dass der Zeugenstuhl an der Seite des Zeugentisches steht, so dass das Gesicht des zu vernehmenden Hauptzeugen nur für den Vertreter der Staatsanwaltschaft sichtbar ist. Angeklagter und Verteidiger können nur den Rücken des Zeugen sehen. Regungen des Gesichts werden nicht sichtbar sein.

Was muss der Verteidiger tun, um die Sitzordnung in seinem Sinne gestalten zu lassen?

Lösung

Zeugensichtbarkeit