Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
Der Strafprozess – Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Start
Praxisleitfaden
Musterformulare
Rechtsprechung
Gesetze
Autorenverzeichnis
Start
Praxisleitfaden
Musterformulare
Rechtsprechung
Gesetze
Autorenverzeichnis
Praxisleitfaden
Anwesenheitspflicht des Angeklagten
6.2 Prozesssituationen
6.2 Prozesssituationen
6.2.1 Maßnahme bei Abwesenheit des Angeklagten im Strafbefehlsverfahren trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens gem. § 236 StPO
6.2.2 Keine Disposition über die Anwesenheit des Angeklagten
6.2.3 Keine Abwesenheitsverhandlung, wenn der Angeklagte teilnehmen will
6.2.4 Gestaltung der Hauptverhandlung, wenn der Angeklagte verhandlungsunfähig ist
6.2.5 Gestaltung der Hauptverhandlung, wenn der Angeklagte eingeschränkt verhandlungsfähig ist
6.2.6 Rechtsbehelf gegen die Ingewahrsamnahme bei einem Angeklagten, der sich entfernen will
6.2.7 Rechtsbehelf gegen eine mehrtägige Ingewahrsamnahme bei einem Angeklagten, der sich entfernen will
6.2.8 Antrag auf mildere Mittel anstelle des Vorführhaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO gegen einen Angeklagten, der zur Hauptverhandlung nicht erscheint
6.2.9 Rechtsbehelf gegen den Vorführhaftbefehl bzw. Haftbefehl (§ 230 Abs. 2 StPO) gegen einen Angeklagten, der zur Hauptverhandlung nicht erscheint, aber entschuldigt ist
6.2.10 Rechtsbehelf gegen den Haftbefehl (§ 114 StPO) anstelle des Vorführhaftbefehls (§ 230 Abs. 2 StPO) gegen einen Angeklagten, der zur Hauptverhandlung nicht erscheint
6.2.11 Abwesenheitsverhandlung bei eigenmächtigem Fernbleiben, § 231 Abs. 2 StPO
6.2.12 Abwesenheitsverhandlung bei durch den Angeklagten herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit, § 231a StPO
6.2.13 Abwesenheitsverhandlung wegen ordnungswidrigen Benehmens, § 231b StPO
6.2.14 Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens (Ungehorsamsverhandlung, § 232 StPO)
6.2.15 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - Verhältnis zur audiovisuellen Zeugenvernehmung nach § 247a StPO
6.2.16 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - Voraussetzungen
6.2.17 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - Wahrheitsgefährdung
6.2.18 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - Vernehmung von kindlichen Zeugen
6.2.19 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - Vernehmung von erwachsenen Zeugen
6.2.20 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - verdeckter Ermittler bzw. V-Mann
6.2.21 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten - Eigenschutz, § 247 Satz 3 StPO
6.2.22 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO - absolute und relative Revisionsgründe (Rügepräklusion)
6.2.1 Maßnahme bei Abwesenheit des Angeklagten im Strafbefehlsverfahren trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens gem. § 236 StPO
6.2.2 Keine Disposition über die Anwesenheit des Angeklagten
6.2.3 Keine Abwesenheitsverhandlung, wenn der Angeklagte teilnehmen will
6.2.4 Gestaltung der Hauptverhandlung, wenn der Angeklagte verhandlungsunfähig ist
6.2.5 Gestaltung der Hauptverhandlung, wenn der Angeklagte eingeschränkt verhandlungsfähig ist
6.2.6 Rechtsbehelf gegen die Ingewahrsamnahme bei einem Angeklagten, der sich entfernen will
6.2.7 Rechtsbehelf gegen eine mehrtägige Ingewahrsamnahme bei einem Angeklagten, der sich entfernen will
6.2.8 Antrag auf mildere Mittel anstelle des Vorführhaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO gegen einen Angeklagten, der zur Hauptverhandlung nicht erscheint
6.2.9 Rechtsbehelf gegen den Vorführhaftbefehl bzw. Haftbefehl (§ 230 Abs. 2 StPO) gegen einen Angeklagten, der zur Hauptverhandlung nicht erscheint, aber entschuldigt ist
6.2.10 Rechtsbehelf gegen den Haftbefehl (§ 114 StPO) anstelle des Vorführhaftbefehls (§ 230 Abs. 2 StPO) gegen einen Angeklagten, der zur Hauptverhandlung nicht erscheint
6.2.11 Abwesenheitsverhandlung bei eigenmächtigem Fernbleiben, § 231 Abs. 2 StPO
6.2.12 Abwesenheitsverhandlung bei durch den Angeklagten herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit, § 231a StPO
6.2.13 Abwesenheitsverhandlung wegen ordnungswidrigen Benehmens, § 231b StPO
6.2.14 Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens (Ungehorsamsverhandlung, § 232 StPO)
6.2.15 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - Verhältnis zur audiovisuellen Zeugenvernehmung nach § 247a StPO
6.2.16 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - Voraussetzungen
6.2.17 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - Wahrheitsgefährdung
6.2.18 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - Vernehmung von kindlichen Zeugen
6.2.19 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - Vernehmung von erwachsenen Zeugen
6.2.20 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - verdeckter Ermittler bzw. V-Mann
6.2.21 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten - Eigenschutz, § 247 Satz 3 StPO
6.2.22 Vorübergehende Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO - absolute und relative Revisionsgründe (Rügepräklusion)
6.2 Prozesssituationen
6.2.1 Maßnahme bei Abwesenheit des Angeklagten im Strafbefehlsverfahren trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens gem. § 236 StPO
6.2.2 Keine Disposition über die Anwesenheit des Angeklagten
6.2.3 Keine Abwesenheitsverhandlung, wenn der Angeklagte teilnehmen will
6.2.4 Gestaltung der Hauptverhandlung, wenn der Angeklagte verhandlungsunfähig ist
6.2.5 Gestaltung der Hauptverhandlung, wenn der Angeklagte eingeschränkt verhandlungsfähig ist
6.2.6 Rechtsbehelf gegen die Ingewahrsamnahme bei einem Angeklagten, der sich entfernen will
6.2.7 Rechtsbehelf gegen eine mehrtägige Ingewahrsamnahme bei einem Angeklagten, der sich entfernen will
6.2.8 Antrag auf mildere Mittel anstelle des Vorführhaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO gegen einen Angeklagten, der zur Hauptverhandlung nicht erscheint
6.2.9 Rechtsbehelf gegen den Vorführhaftbefehl bzw. Haftbefehl (§ 230 Abs. 2 StPO) gegen einen Angeklagten, der zur Hauptverhandlung nicht erscheint, aber entschuldigt ist
6.2.10 Rechtsbehelf gegen den Haftbefehl (§ 114 StPO) anstelle des Vorführhaftbefehls (§ 230 Abs. 2 StPO) gegen einen Angeklagten, der zur Hauptverhandlung nicht erscheint
6.2.11 Abwesenheitsverhandlung bei eigenmächtigem Fernbleiben, § 231 Abs. 2 StPO
6.2.12 Abwesenheitsverhandlung bei durch den Angeklagten herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit, § 231a StPO
6.2.13 Abwesenheitsverhandlung wegen ordnungswidrigen Benehmens, § 231b StPO
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" abrufen.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
Bestellformular
Buch + App + Online
Ansichtsfrist: 14 Tage
198,00 Euro zzgl. Versandkosten und USt
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen