9.2.1 Maßnahmen des Gerichts im Rahmen der Terminsvorbereitung

Autor: Artkämper

Kurzüberblick

Maßnahmen des Gerichts, die der Vorbereitung der Hauptverhandlung dienen, wie etwa die Anforderung weiterer Akten, können im Einzelfall den Eindruck der Voreingenommenheit begründen, auch wenn noch kein willkürlicher Verfahrensfehler vorliegt (BVerfG, Beschl. v. 21.11.2018 - 1 BvR 436/17, StV 2019, 188).

Sachverhalt

Dem Angeklagten wurde mit der Anklageschrift zur Last gelegt, den Geschädigten aus Verärgerung über dessen Fahrstil aus seinem Fahrzeug gezogen und ihm bewusst und gewollt einen Faustschlag in das Gesicht versetzt zu haben. Dabei habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte durch den Schlag eine Nasenbeinfraktur erlitten habe.