9.2.32 Der schlafende Sachverständige

Autor: Artkämper

Kurzüberblick

Aus der Sicht eines vernünftigen Angeklagten vermittelt ein Sachverständiger, der während laufender Hauptverhandlung (ein-)schläft, den Eindruck, er "nehme das Verfahren nicht hinreichend ernst", so dass ein hierauf gestützter Befangenheitsantrag Erfolg haben wird (LG Aurich, Beschl. v. 20.05.2019 - 13 KLs 410 Js 30859/18 (1/19)).

Entsprechendes gilt auch für andere Prozessbeteiligte, die wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können.

Sachverhalt

Gegen den Angeklagten wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor der großen Jugendkammer verhandelt.

Während der Einvernahme eines Zeugen schläft der Sachverständige zeitweise. Der Angeklagte lehnt ihn daraufhin wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. In seiner Stellungnahme verweist der Sachverständige auf eine akute Müdigkeitsphase sowie eine Atemwegserkrankung; überdies entschuldigt er sich bei dem Angeklagten.

Hat das Befangenheitsgesuch Erfolg?

Lösung

Der Befangenheitsantrag des Angeklagten ist begründet.