9.2.4 Zulässigkeit weiterer Ermittlungen durch das Gericht ohne Information des Verteidigers (und des Angeklagten)

Autor: Artkämper

Kurzüberblick

Weitere Ermittlungen durch das Gericht sind auch ohne vorherige Information der Verteidigung zulässig und vermögen die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen (BGH, Beschl. v. 22.05.2019 - 5 StR 85/19).

Zweifel an der gebotenen Unparteilichkeit können aber dann berechtigt sein, wenn weitere Umstände hinzutreten, die im Zusammenspiel mit der Durchführung von Nachermittlungen ohne Benachrichtigung des Verteidigers auf eine einseitige Haltung des Richters/der Richter schließen lassen.

Sachverhalt