Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Landgerichts Osnabrück vom 10.05.2010, durch den dem Angeklagten nach Rücknahme der Revision die Kosten des Rechtsmittels auferlegt worden sind, aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
Mit Urteil des Amtsgerichts Meppen vom 16.07.2009 wurde der Angeklagte wegen Betruges unter Einbeziehung andere Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.
Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 05.03.2010 das Urteil des Amtsgerichts Meppen geändert und den Angeklagten wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|