Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung (Änderung der Tatzeit)

 

 

 

Hohes Gericht,

in dem Strafverfahren gegen den Angeklagten ...

beantrage ich gem. §  265 Abs.  3 StPO die Aussetzung,

hilfsweise die Unterbrechung der Hauptverhandlung.

Im heutigen Fortsetzungstermin hat der Zeuge G angegeben, dass bei der Videoüberwachungskamera, welche die angebliche Tat des Angeklagten aufgezeichnet hat, das Datum der Aufnahme falsch eingestellt war. Laut Angabe des Zeugen war das Datum um zwei Tage vorgestellt. Die angebliche Tat soll sich also tatsächlich zwei Tage später ereignet haben.

Der Umstand einer möglicherweise geänderten Tatzeit ist für die Verteidigung des Angeklagten wesentlich. Es muss dem Angeklagten möglich sein, seine Verteidigung neu zu überdenken und ggf. neue Beweisanträge vorzubereiten.

Daher ist die Aussetzung der Hauptverhandlung, hilfsweise deren Unterbrechung geboten.

Rechtsanwalt