Antrag auf Einholung eines methodenkritischen Sachverständigengutachtens

 

 

 

An das Amtsgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen...

wegen...

Az....

wird namens und in Vollmacht des Angeklagten beantragt,

ein methodenkritisches Sachverständigengutachten zur Aussagekraft der sichergestellten Fingerabdruckspuren sowie der nachfolgenden Interpretation durch den Sachverständigen X vom Bundeskriminalamt

durch den Sachverständigen Dr. ...

einzuholen.

Gründe:

In der Hauptverhandlung vom ... hat der Sachverständige X auf Nachfrage erklärt, dass bei seiner festgestellten Übereinstimmung in weniger als zwölf anatomischen Merkmalen trotz der Überlagerung mit einem anderen Fingerabdruck der Angeklagte mit Sicherheit als Spurenleger in Betracht kommt, da er - der Sachverständige - weitere Individualmerkmale (genauer: ein weiteres Individualmerkmal) festgestellt habe. Diese Wertung entspreche dem aktuellen Stand der Daktyloskopie.

Mit dieser Aussage hat der Sachverständige dokumentiert, dass er jedenfalls die außerhalb Deutschlands geltenden Mindeststandards nicht kennt und zudem - wie der benannte Sachverständige erklären wird - ein weiteres Individualmerkmal herangezogen hat, das nicht von dem dem Angeklagten angeblich zuzuordnenden Fingerabdruck, sondern aus der Überlagerung herrührt.

Die methodenkritische Würdigung (vgl. allgemein dazu BGHSt 49, 347 und BGHSt 49, 45) durch den Sachverständigen Dr. ...