Antrag auf (erneute) Gewährung des letzten Wortes bei Mitangeklagten

 

 

 

An das Amtsgericht...

... (Anschrift)

In der Strafsache

gegen...

wegen...

Az.: ...

wird namens und in Vollmacht des Angeklagten Y beantragt,

diesem erneut das letzte Wort zu gewähren.

Gründe:

Nach Schließung der Beweisaufnahme und Halten der Schlussvorträge wurde zunächst dem (Mit-)Angeklagten X und sodann dem Angeklagten Y das letzte Wort erteilt.

Der Angeklagte Y äußerte, dass er an dieser Stelle noch einmal betonen wolle, dass der "Drahtzieher" des Ganzen der Angeklagte X gewesen sei. Im Übrigen schließe er sich vollumfänglich den Ausführungen seines Verteidigers an, aus denen sich richtigerweise ergebe, dass er die Betäubungsmittel entgegen dem Anklagevorwurf "lediglich" besessen und nicht mit ihnen Handel getrieben habe. Dies müsse doch zwingend zu einer milderen Bestrafung führen, da das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln gegenüber dem bloßen Besitz deutlich schwerer wiege.

Der Verteidiger des Angeklagten X sah sich daraufhin zu einer Replik veranlasst, die ihm auch gewährt wurde. Hierbei erörterte er im Wesentlichen, dass der Besitz und das Handeltreiben vom Gesetzgeber als gleichwertige Varianten in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG aufgeführt seien und sich daher eine unterschiedliche Bewertung verbiete.