Antrag auf Unterbrechung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Angeklagten (falsches Gericht)

 

 

 

An das Landgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache

gegen...

wegen...

Az....

beantrage ich namens und in Vollmacht des Angeklagten, die

Hauptverhandlung für die Dauer von einer Stunde zu unterbrechen,

und führe zur

Begründung

wie folgt aus:

Der Angeklagte hat am 05.09. um 10.40 Uhr seine Verspätung zur Berufungshauptverhandlung, deren Beginn für 10.30 Uhr vorgesehen war, angekündigt, da er beim Amtsgericht erschienen ist. Er ging irrig davon aus, dass die Berufungshauptverhandlung ebenfalls beim Amtsgericht stattfinden wird. Er teilte darüber hinaus mit, dass er bereits auf dem Weg zum Landgericht sei und dort gegen 11.15 Uhr und somit ca. 45 Minuten nach dem geplanten Beginn der Berufungshauptverhandlung erscheinen wird.

Wurde vom Angeklagten die Verspätung zum Hauptverhandlungstermin angekündigt, so kann es im Einzelfall geboten sein, eine längere Wartezeit als 15 Minuten einzuräumen (OLG Köln, StraFo 2013, 251; OLG Stuttgart, MDR 1985, 871). Solange dem Angeklagten keine Mutwilligkeit oder grobe Nachlässigkeit vorzuwerfen ist, gilt dies auch unabhängig davon, ob er die Verspätung zu verantworten hat (OLG Brandenburg, StraFo 2012, 270; OLG München, zfs 2007, 588; KG, DAR 2001, 175). Dies wird aus dem Grundsatz eines fairen Verfahrens und der Fürsorgepflicht des Gerichts abgeleitet (OLG Köln, a.a.O.; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG München, a.a.O.).