Antrag auf wörtliche Protokollierung, § 273 Abs. 3 StPO

Hohes Gericht,

ich beantrage die wörtliche Protokollierung der wesentlichen Teile der Aussage der Zeugin nach § 273 Abs. 2 Satz 1 StPO.

... (Es folgt eine Darstellung der zu protokollierenden Tatsache, am besten durch wörtliche Wiedergabe der Fragen und der Antworten im Originalton, einschließlich aller Denkpausen, "Achs", Ähms", "Uffs" etc.)