Antrag für eine Beanstandung gem. § 238 Abs. 2 StPO wegen vorzeitiger Entlassung von Zeugen

 

 

 

An das Amtsgericht/Landgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen...

wegen...

Az.: ...

beanstande ich die Anordnung des Vorsitzenden, den Zeugen ... zu entlassen, und beantrage hierüber einen Beschluss des Gerichts gem. §  238 Abs.  2 StPO.

Begründung:

Durch die Anordnung des Vorsitzenden, den Zeugen ... zu entlassen, wird die Stellung weiterer Fragen der Verteidigung an den Zeugen ... unterbunden. Die Anordnung des Vorsitzenden stellt eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung dar, weil - wie im Rahmen des Widerspruchs gegen die Entlassung bereits ausgeführt - weitere Fragen des Angeklagten an den Zeugen beabsichtigt sind, die entgegen §  240 Abs.  2 Satz 1 StPO nicht mehr gestellt werden können. Die vom Vorsitzenden angeführten organisatorischen Gründe ... (z.B. fortgeschrittene Zeit, keine Wachtmeister mehr im Gericht) sind nicht geeignet, die vorzeitige Entlassung des Zeugen zu rechtfertigen. ...