Antrag für eine Beanstandung gem. § 238 Abs. 2 StPO wegen zu kurz bemessener Vorbereitungszeit für das Plädoyer

 

 

 

An das Amtsgericht/Landgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen ...

wegen ...

Az.: ...

beanstande ich die Aufforderung des Vorsitzenden, noch am heutigen Tag den Schlussvortrag zu halten, und beantrage hierüber einen Beschluss des Gerichts gem. §  238 Abs.  2 StPO.

Begründung

Die Anordnung des Vorsitzenden, den Schlussvortrag mit einer Vorbereitungszeit von lediglich ... Minuten noch heute zu halten, kommt einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung gleich. Aufgrund des erheblichen Gewichts der meinem Mandanten drohenden Rechtsfolgen und in Anbetracht des Umstandes, dass der Sachverständige gerade erst die Erstattung des entscheidenden, umfangreichen Gutachtens beendet hat, ist eine Vorbereitungszeit von ... Minuten nicht ausreichend. Die Gewährung von mehr Vorbereitungszeit würde auch nicht zu Verzögerungen führen, weil noch ein weiterer Hauptverhandlungstermin anberaumt ist.