Beanstandung bei Unterbrechung des letzten Wortes

 

 

 

An das Landgericht...

... (Anschrift)

In dem Strafverfahren

gegen

Herrn ...

Az.: ...

wird die Unterbrechung des letzten Wortes des Angeklagten durch den Vorsitzenden, die in dem Hauptverhandlungstermin am ... erfolgte, als unzulässig beanstandet und eine Gerichtsentscheidung beantragt.

Begründung:

Der Vorsitzende hat durch die erfolgte Unterbrechung nicht in ausreichender Weise das letzte Wort gewährt, da er dem Angeklagten keine hinreichende Gelegenheit gegeben hat, das mitzuteilen, was er selbst noch zu seiner Verteidigung anführen wollte.

Zwar muss der Vorsitzende des Gerichts auch bei dem letzten Wort eines Angeklagten darauf bedacht sein, dass dieser die ihm gewährte Redefreiheit nicht missbraucht und seine Redefreiheit nicht zu verfahrensfremden Zwecken ausnutzt. Gerade beim letzten Wort ist dem Angeklagten jedoch eine weite Verteidigungsfreiheit zu ermöglichen, da der Sinn von §  258 Abs.  2, 2. HS StPO gerade darin besteht, dass der Angeklagte das sagen kann, was er aus seiner Sicht für wichtig erachtet.

Vor diesem Hintergrund hätte dem Angeklagten vor allem die Gelegenheit gegeben werden müssen, die Beweggründe seiner Tat darzulegen. Dies hat der Vorsitzende vorliegend nicht gestattet.