Beanstandung der vorübergehenden Entfernung des Angeklagten bei Zeugenvernehmung (§ 247 StPO) - Wahrheitsgefährdung

Hohes Gericht,

die Verteidigung beanstandet nach §  238 Abs.  2 StPO,

dass die Hauptverhandlung ohne den Angeklagten fortgeführt wird,

und beantragt,

einen Beschluss zur Niederschrift des Protokolls herbeizuführen.

Begründung:

Die Voraussetzungen zur Wahrheitsgefährdung liegen nicht vor. Es muss eine konkrete Gefahr für die Wahrheitsfindung bzw. Sachaufklärung bestehen. Das ist nicht festgestellt. Denn ... (näher ausführen).