Beanstandung der vorübergehenden Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO - Verfahrensfehler

Hohes Gericht,

die Verteidigung beanstandet nach §  238 Abs.  2 StPO,

dass die Hauptverhandlung ohne den Angeklagten fortgeführt werden soll,

und beantragt,

einen Beschluss zur Niederschrift des Protokolls herbeizuführen.

Begründung:

Das Verfahren ist fehlerhaft, da (...) (beispielhaft)

-      ein Beschluss über den zeitweiligen Ausschluss fehlt;

-      eine ausreichende Begründung des Beschlusses fehlt;

-      die sachlichen Voraussetzungen des §  247 StPO nicht vorliegen;

-      die im Beschluss festgesetzte Dauer der Entfernung des Angeklagten überschritten worden ist;

-      in Abwesenheit des Angeklagten Verfahrensvorgänge stattgefunden haben, die nicht zur Vernehmung gehören;

-      der Vorsitzende