Hohes Gericht,
die Verteidigung beanstandet nach § 238 Abs. 2 StPO,
dass die Hauptverhandlung ohne den Angeklagten fortgeführt werden soll,
und beantragt,
einen Beschluss zur Niederschrift des Protokolls herbeizuführen.
Begründung:
Das Verfahren ist fehlerhaft, da (...) (beispielhaft)
- ein Beschluss über den zeitweiligen Ausschluss fehlt;
- eine ausreichende Begründung des Beschlusses fehlt;
- die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO nicht vorliegen;
- die im Beschluss festgesetzte Dauer der Entfernung des Angeklagten überschritten worden ist;
- in Abwesenheit des Angeklagten Verfahrensvorgänge stattgefunden haben, die nicht zur Vernehmung gehören;
- der Vorsitzende
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